Französische Kriegsgefangene auf dem Weg in das Stalag XI B Fallingbostel, 1940 (SnG/Dokumentationsstelle Celle, Sammlung Braack/Spiegel)

Wehrmacht und Kriegsgefangene

Zwischen dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 und der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 wurden rund 10 Millionen gegnerische Soldaten von deutschen Truppen gefangen genommen. Die weitaus größte Gruppe stellten die sowjetischen Kriegsgefangenen, gefolgt von französischen Kriegsgefangenen, italienischen Militärinternierten und polnischen Gefangenen. Die Richtlinien zur Behandlung der Gefangenen wurden vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) auf der Grundlage des geltenden Kriegsvölkerrechts erlassen. Das bestand im Zweiten Weltkrieg aus internationalen Vereinbarungen, die die Rechte und die Behandlung der Kriegsgefangenen festlegten. Die wichtigsten Verträge waren die Haager Landkriegsordnung von 1907 sowie die Genfer Konvention von 1929.

Das Genfer Abkommen regelte unter anderem die Prinzipien der Behandlung, Unterbringung und Ernährung der Gefangenen. Das Deutsche Reich ratifizierte die Vereinbarungen am 21. Februar 1934, die durch die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt rechtskräftig wurden.