Förderung von Projekten

Im Rahmen der Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen gewährt die Stiftung finanzielle Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Forschung, Dokumentation, Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können von Stiftungen bürgerlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinen und von Privatpersonen gestellt werden.

Gefördert werden unter anderem Ausstellungen, Publikationen, Internetpräsentationen und audiovisuelle Projekte, Tagungen und Gedenkveranstaltungen, Archivreisen, Besuche ehemaliger Häftlinge und Gefangener, die systematische Erfassung von archivalischen Sammlungen, Interviews mit Zeitzeug_innen, die Entwicklung pädagogischer Konzepte und die Erarbeitung von Bildungsmaterialien.

Die für das geplante Projekt benötigten Fördermittel können unter Angabe der maßgeblichen Informationen zu Intention, Ablauf und Finanzierung des Projektes formlos bei der Stiftung beantragt werden. Die Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme gewährt. Über weitere Einzelheiten informieren die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen“.

Bei der Vergabe der Mittel wird die Stiftung von der „Wissenschaftlichen Fachkommission zur Förderung und Fortentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen“ beraten.

Richtlinien Projektförderung 

Merkblatt Projektförderung

 

 

Klosterkammer Hannover unterstützt die Bildungsarbeit der niedersächsischen Gedenkstätten und Initiativen

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erhält aus dem Förderbudget der Klosterkammer Hannover für fünf Jahre jeweils 200.000 Euro für die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit von Gedenkstätten und Initiativen, die sich mit den Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus und ihren Folgen auseinandersetzen.

Es werden Projekte unterstützt, die innerhalb des Fördergebietes der Klosterkammer durchgeführt werden und Vermittlungsangebote für Schulen und Jugendgruppen beinhalten.

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vergibt die Gelder gemäß ihren „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen“. Die Entscheidung über entsprechende Anträge erfolgt auf Empfehlung der „Wissenschaftlichen Fachkommission zur Förderung und Fortentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen."

Ausnahmeregelungen zur Förderung von Projekten während der Corona-Krise

Celle, im April 2020

Aufgrund der Corona-Krise besteht die Möglichkeit, dass geplante Projekte verschoben oder sogar abgesagt werden müssen. Für die Projektförderung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten gelten daher ab sofort folgende Regelungen:
Im Fall einer zeitlichen Verschiebung des Projektes wird die Förderzusage grundsätzlich aufrechterhalten.
Die Stiftung ist über die aktualisierte zeitliche Planung und notwendigen Anpassungen in den Kosten- und Finanzierungsplänen sofort zu informieren.
Bei Ausfall eines Projektes wird die Förderzusage grundsätzlich aufrechterhalten. Aufwendungen, die durch die Vorbereitung des Projektes angefallen sind und für die Stiftungsmittel eingeplant waren, werden seitens der Stiftung als zuwendungsfähig anerkannt. Die nicht verausgabten Mittel sind an die Stiftung zurückzuzahlen.
Bitte informieren Sie die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten rechtzeitig über Änderungen in Ihren Projekten.
Ihre Ansprechpartner sind Dr. Rolf Keller und Arnold Jürgens.

Download Corona-Info als pdf

Kontakt:


Dr. Rolf Keller
Tel.: 05141/93355-19
rolf.keller@stiftung-ng.de,

 

Arnold Jürgens
Tel.: 05141-93355-21
Arnold.Juergens@stiftung-ng.de