Förderung von Gedenkstättenfahrten in Niedersachsen

Die Erinnerung und das Lernen am historischen Ort sind von zentraler Bedeutung für die Auseinandersetzung mit der Geschichte von Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus.

Abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel können Gruppen, die im Rahmen einer schulischen oder außerschulischen Bildungsmaßnahme Gedenk- und Dokumentationsstätten in Niedersachsen besuchen, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten erhalten.

Die Förderung soll in erster Linie jungen Menschen den Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglichen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fahrten zu NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen".

Antrag Förderung von Gedenkstättenfahrten

 

Kontakt:

Arnold Jürgens
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Gedenkstättenförderung Niedersachsen
29223 Celle
Tel.: 05141-93355-21
Arnold.Juergens@stiftung-ng.de