Bildung und Vermittlung
Mit dem Stiftungsgesetz hat der Niedersächsische Landtag der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten die Aufgabe zugeschrieben, die Gedenkstättenarbeit im Land Niedersachsen zu fördern und fortzuentwickeln. Neben der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation der historischen Orte sowie des Opfergedenkens gehört die Unterstützung der Gedenkstätten in ihrer Bildungs- und Vermittlungsarbeit zur zentralen Aufgabe der Stiftung.
Dabei bildet neben der Vermittlung der lokalen Geschichte die Einbeziehung gegenwartsbezogener Themen einen Schwerpunkt des Bildungsauftrags von Gedenkstätten.