Orte der Verfolgung

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft konzentrierten Polizei, SA und SS ihre Verfolgungsmaßnahmen auf die politischen Gegner des Regimes. Tausende wurden in Gefängnissen und provisorisch eingerichteten Konzentrationslagern eingesperrt. Später errichtete der NS-Staat neue Konzentrationslager und dehnte die Verfolgung auf Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, „Asoziale“ und andere aus.

Ab Kriegsbeginn fehlten an der „Heimatfront“ die Arbeitskräfte. Um den Arbeitskräftemangel zu beheben, wurden Kriegsgefangene zur Arbeit gezwungen und ausländische Arbeiter zunächst auf freiwilliger Basis angeworben, später unter Zwang zur Arbeit in das Deutsche Reich gebracht. Sie wurden vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, in der Bau- und Rüstungsindustrie und im mittelständischen Gewerbe beschäftigt. Ihre Unterbringung erfolgte in Barackenlagern, Fabrikgebäuden, Schulen, Gaststätten oder Scheunen und Ställen. In beinahe jedem Ort und jedem Betrieb waren Zwangsarbeiter im Einsatz. Im Bereich des Landesarbeitsamtes Niedersachsen waren Mitte 1943 mehr als 530 000 ausländische Zivilisten und Kriegsgefangene registriert – etwa ein Drittel aller Beschäftigten.

Neben den Lagern für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene gab es weitere Lagertypen wie z. B. KZ-Außenlager der SS, Arbeitserziehungslager der Gestapo und Militärstrafgefangenenlager der Wehrmacht.

Durch die Nähe der Lager und Einsatzorte wurden die Einheimischen zu Zeugen und Mitwissern, teilweise auch zu Profiteuren und Mittätern.

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